Nach maximal drei Monaten werden die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in eine Kommune verlegt, die dann für ihre Aufnahme, Unterbringung und Betreuung zuständig ist. Jede Gebietskörperschaft muss entsprechend ihrer Bevölkerungsgröße anteilig Asylsuchende aufnehmen. Eine genaue Übersicht der in Zusammenarbeit mit den Kommunen vereinbarten Aufnahmequoten finden Sie hier. Je nach der Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt werden die Flüchtlinge in einer Einzelwohnung oder in einer Gemeinschaftsunterkunft einquartiert.