Wenden Sie sich mit einer solchen Anfrage am besten direkt an Ihre örtliche Sozialbehörde. Wenn sie in einem Landkreis wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sozialbehörde in Ihrer Verbandsgemeinde oder kreisangehörigen Stadt, wenn Sie in einer kreisfreien Stadt wohnen, ist die Sozialbehörde bei der Stadtverwaltung angesiedelt. Auf der Seite Behoerdenverzeichnis.rlp.de finden Sie eine Liste mit den Kontaktdaten aller kommunalen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz bis auf die Ebene der Verbandsgemeinden.