Das Land zahlt ab dem 1. Januar 2016 den Kommunen über eine Dauer des
Asylverfahrens eine monatliche Pauschale von derzeit 848 Euro pro Asylsuchendem
für alle Aufwendungen bezüglich dessen Aufnahme, Unterbringung und Versorgung.
Für die Zeit nach der Erstentscheidung über den Asylantrag zahlt das Land den
Kommunen pauschal 35 Mio. Euro. Dazu kommt bei besonders kostenintensiven
Fällen eine zusätzliche Erstattung von Gesundheitskosten. Auskunft zur pauschalen
Kostenerstattung in Rheinland-Pfalz gibt § 3 des Landesaufnahmegesetzes.
Zusätzlich finanziert das Land ein Bündel von Maßnahmen, um die Kommunen bei
der Integration von Flüchtlingen zu unterstützen. So sorgt die Landesregierung für
Angebote der Sprachförderung für alle Altersgruppen, in dem Sie es Sprach- und
Orientierungskurse für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz fördert Darüber hinaus beteiligt es sich finanziell an der Beratung und der sozialen Betreuung durch die
Migrationsfachdienste sowie der psychotherapeutischen Versorgung von
traumatisierten Flüchtlingen. Das Land bietet zudem Fördermöglichkeiten für
Integrationsprojekte wie ehrenamtliche Initiatoren, Lotsenprojekte u. a. an.
Da für viele Kommunen vor allem die Beschaffung von Wohnraum problematisch ist,
überlässt das Land den Kommunen nicht nur landeseigene Liegenschaften mietfrei,
sondern es unterstützt diese auch bei der Suche und Anmietung von Landes- und
Bundesimmobilien. Ansprechpartner sind hier die Niederlassungsleiter des
Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), die Kontaktdaten finden Sie
hier.
Darüber hinaus wurde ein Darlehensprogramm für den Bau und die Herrichtung von
Wohnraum für Asylsuchende aufgelegt, das sowohl Kommunen wie privaten
Eigentümern zugutekommt. Nähere Informationen sowie Ansprechpartner zu dem
Programm finden Sie hier.
Das Land Rheinland-Pfalz möchte zudem die Kommunikation zwischen
Verwaltungsmitarbeitern und Flüchtlingen vereinfachen. Daher ist im Juni 2015 ein
Modellprojekt gestartet, bei dem 19 Kommunen durch die Landesregierung
kostenfrei ein virtueller Dolmetscherpool zur Verfügung gestellt wird. Die Kommunen
können dabei per Telefon und Videotelefonie auf ausgebildete Dolmetscherinnen u
nd Dolmetscher für Arabisch zurückgreifen. Hier finden Sie weitere Informationen zu
diesem Modellprojekt.
Gerade die Kommunen sollen schnell und flexibel handeln können. Deswegen hat
das BMWi eine telefonische Hotline unter der Nummer 030 340 60 65 70
eingerichtet. Unter dieser können sich Kommunenvertreter direkt über Vergabe- und
Energieeinsparrecht bei der Flüchtlingsunterbringung informieren. Kontakt ist auch
per E-Mail möglich unter: Fluechtlingshilfe.Kommune@bmwi.bund.de.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.