3. Wieso dürfen Asylsuchende nicht an den Integrationskursen des Bundes teilnehmen?

Die Integrationskurse unterliegen der Zuständigkeit des Bundes. Dieser hat mit den
im November 2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen die Integrationskurse
für Asylbewerber aus den Ländern Iran, Irak, Syrien und Eritrea geöffnet. Damit ist
der Bund gefordert, die erforderlichen Mittel für eine auskömmliche Zahl von
Sprachkursen bereitzustellen. Die Landesregierung begrüßt diesen Kompromiss als
richtigen und wichtigen Schritt, der letztendlich auf Drängen von Ministerpräsidentin
Malu Dreyer auf der Ministerpräsidentenkonferenz initiiert wurde.

Asylsuchende, die nicht aus den ausgewählten Ländern kommen, haben leider keine
Möglichkeit an diesen Kursen teilzunehmen. Das Integrationsministerium RheinlandPfalz
vertritt weiterhin die Auffassung, dass der Bund Verantwortung im Bereich der
Sprachförderung für alle Asylsuchende übernehmen und den Zugang zur
Sprachförderung erleichtern muss. Mit den Integrationskursen hat sich bundesweit
ein gutes und funktionierendes System zur Sprachförderung von Menschen mit
Migrationshintergrund etabliert. Umso wichtiger erscheint es, dass der Zugang zu
diesen Kursen auch Asylsuchenden und Geduldeten, die ebenfalls oft viele Jahre
hier leben, ermöglicht werden sollte. Eine weitere Aufstockung des Kursangebots
wäre in diesem Zusammenhang erforderlich. Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich
schon seit langem dafür ein, dass der Bund die Integrationskurse öffnet und
ausweitet. Im Rahmen der Integrationsministerkonferenzen wurde diese Forderung
bisher von allen Bundesländern unterstützt.

Aufgrund dieser Tatsache hat die Landesregierung in Rheinland-Pfalz wie oben
dargestellt inzwischen auch eigene mit Landesmitteln finanzierte Sprach- und
Orientierungskurse für Asylsuchende ins Leben gerufen.