Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder oder Jugendliche, die ohne Eltern
oder Verwandte in die Bundesrepublik einreisen. Sie sind nach der EU Aufnahmerichtlinie
besonders schutzbedürftig. Oftmals waren sie in ihrem Heimatland Opfer oder Zeuge von Gewalttaten. Manchmal haben sie diese selbst als Kindersoldaten verüben müssen. Auch während der Flucht wurden viele Opfer von Gewalttaten, sodass häufig eine Traumatisierung vorliegt.
Reisen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in die Bundesrepublik ein, werden sie
– gemäß des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) – von Jugendämtern in Obhut
genommen. Das heißt, das zuständige Jugendamt bringt die Kinder und
Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe unter und führt ein
sogenanntes Clearingverfahren durch. Dabei wird z.B. das Alter festgestellt, ihr
Bildungsgrad, der Gesundheitsstatus, ihre Ausbildungswünsche und ob es
Angehörige in der Bundesrepublik oder anderen Aufnahmestaaten gibt.
Die jungen Menschen erhalten einen Vormund, der sie bei der Klärung von
ausländer- und asylverfahrensrechtlichen Fragen sowie bei der Zusammenführung
wegen familiärer oder anderer sozialer Bezüge begleitet.
Sofern keine Familienzusammenführung möglich ist, werden die Jugendlichen in
einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe betreut.
Bis zum 30. Oktober 2015 galt bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein
anderes Verfahren als bei der Erstaufnahme der übrigen Flüchtlinge. Sie wurden dort
in Obhut genommen, wo sie angekommen sind. Lediglich die Betreuungskosten
wurden nach dem Königsteiner Schlüssel auf alle Länder verteilt. Da dieses
Verfahren dazu führte, dass die kind- und jugendhilfegerechte Unterbringung,
Betreuung und Begleitung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in den Ländern
Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen und Saarland nicht länger gewährleistet werden
konnte, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, das Verfahren dahingehend
umzustellen, dass auch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf alle Länder
nach dem Königsteiner Schlüssel (Rheinland-Pfalz: 4,8 Prozent) verteilt werden.
Das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder“ ist zum 1. November 2015 in Kraft getreten. Neu ankommende
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nunmehr so auf die Bundesländer
verteilt, dass die Länder, die die Quote übererfüllt haben, keine neuen Zuweisungen
bekommen, sondern ausschließlich die Länder, die die Quote noch nicht erfüllt
haben. Allerdings besteht nach dem Gesetz die Möglichkeit, für die Monate
November und Dezember 2015 eine Übergangsregelung in Anspruch zu nehmen,
nach der im November die Aufnahmequote 1/3 des Königsteiner Schlüssels und im
Dezember 2/3 beträgt. Davon hat Rheinland-Pfalz auf dringendem Wunsch der
Kommunen Gebrauch gemacht.
Am 3. November 2015 haben die Jugendämtern in Deutschland der zentralen Stelle
des Bundes, dem Bundesverwaltungsamt, 52.784 unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge gemeldet, in Rheinland-Pfalz waren es 1.386. Am 3. Dezember 2015
waren bundesweit 61.412 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut eines
Jugendamtes und 1.792 in Rheinland-Pfalz. Wie bei erwachsenen und begleiteten
minderjährigen Flüchtlingen steigt also die Zahl auch unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge weiter stark an.
Die Kosten für die Betreuung dieser jungen Flüchtlinge übernimmt das Land
vollständig.