4. Wie sind die konkreten Planungen des Landes bei der Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge?

Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstützt die Einführung der
Gesundheitskarte für einen diskriminierungsfreien Zugang zu medizinischer
Versorgung nach dem Vorbild Bremens. Flüchtlinge wären damit nicht länger darauf
angewiesen, bei gesundheitlichen Problemen zunächst zum Sozialamt gehen und
um Ausstellung eines Behandlungsscheines nachsuchen zu müssen – ein Verfahren,
das allgemein als aufwändig und diskriminierend angesehen wird.

Die Kommunen müssten einerseits nicht länger Personal für die Scheinausgabe und
Abrechnung bereit halten – es entstünde also auch eine spürbare Entlastung der
kommunalen Behörden. Auch für die Ärzte wäre eine Erleichterung gegeben. Derzeit
erhalten Ärzte den Behandlungsschein der Asylsuchenden zu Beginn jedes Quartals
und behalten diesen in der Praxis. Alle erbrachten Leistungen werden auf der Rückseite des Behandlungsscheines aufgedruckt, der nach Abschluss des Quartals
an die zuständige Behörde übersandt wird. Mit Einführung einer elektronischen
Gesundheitskarte für Flüchtlinge kann der Arzt beziehungsweise die Ärztin wie bei
gesetzlich Krankenversicherten elektronisch über die Kassenärztliche Vereinigung
abrechnen. Die umständliche Bearbeitung der Behandlungsscheine und die
Einzelabrechnung mit der Kommune würden entfallen.

Die Einführung der Gesundheitskarte würde an den gesetzlichen Vorgaben nichts
ändern, da der Anspruch der Asylsuchenden auf gesundheitliche Versorgung gleich
bliebe.