Den persönlichen Daten wird verfassungsrechtlich ein besonderer Schutz
eingeräumt. Dieser Schutz gilt für Bürger und Flüchtlinge gleichermaßen. Wenn
Daten von Asylsuchenden innerhalb einer Kommune an Hilfsorganisationen und
Ehrenamtliche weitergegeben werden sollen, gilt es daher, den Datenschutz zu
beachten. Es besteht aber die Möglichkeit, dass der Asylsuchenden einwilligen, dass
ihre Daten an Organisationen und Ehrenamtliche zum Zweck, der Unterstützung und
Betreuung weitergegeben werden.
Das Integrationsministerium hat die Kommunen über diesen Sachverhalt informiert
und darüber hinaus zusammen mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit ein Muster für eine Einwilligungserklärung entwickelt, mit der
Asylsuchende der zweckgebundenen Weitergabe ihrer Daten zustimmen. Dieses
Muster kann in den Kommunen verwendet werden, um die Daten von
Asylsuchenden an Hilfsorganisationen und Ehrenamtliche weiterzugeben. Hier finden
Sie das Informationsschreiben an die Kommunen sowie das Muster der
Einwilligungserklärung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch,
Dari, Kurdisch und Persisch zum Download.
Bei der Nutzung der persönlichen Daten von Asylsuchenden sind die
Datenempfänger nicht völlig frei. Die Flüchtlinge haben einen Anspruch darauf, dass
mit ihren Daten nicht missbräuchlich umgegangen wird. Dies bedeutet konkret: Die
entsprechenden Informationen dürfen grundsätzlich nur zum Zweck der Hilfeleistung
genutzt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher auf das
Datengeheimnis zu verpflichten.