6. Wie sieht es mit der gesundheitlichen Versorgung aus?

Gesetzliche Grundlage für die medizinische Versorgung der Asylbesuchenden ist das AsylblG. Darin ist zum Einen ein nur eingeschränkter Anspruch auf Gesundheitsleistungen vorgesehen und zum anderen existiert eine parallele Gesundheitsversorgung mit erschwertem Zugang: Das AsylbLG sieht nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände vor.

Zugleich erhalten die Leistungsberechtigten erst nach Vorsprache auf dem Sozialamt einen „Berechtigungsschein/Krankenschein“. Darüber hinaus kommt es nicht selten zu teils absurden Diskussionen über medizinische Fragen und auch zu Verzögerungen der medizinischen Behandlung, die dadurch auch vermehrt zu erhöhten Behandlungskosten führt. Abgesehen davon führt die bestehende Regelung zu einem immensen Verwaltungsaufwand und damit verbundenen Kosten bei den Kommunen.

Man muss hier zwischen der gesundheitlichen Versorgung in der AfA und den Leistungen nach AsylbLG in den Kommunen unterscheiden. Wir GRÜNE fordern seit langem eine Abschaffung des AsylbLG zur Verbesserung der Situation.

Die gesundheitliche Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgt im Rahmen des landeseigenen MEDEUS-Programms. Das Land hat die medizinische Versorgung von Asylsuchenden deutlich verbessert. Seit Anfang 2014 läuft das MEDEUS-Programm, das allen neuankommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern eine verbesserte gesundheitliche Versorgung in der AfA Trier anbietet. Das Programm sieht vor, für jeden Asylsuchenden eine Krankenakte anzulegen und medizinische Grunddaten sowie den Impfstatus zu erfassen. In Kooperation mit einer Trierer Klinik erfolgen ein Schutzimpfungsangebot sowie Kinderuntersuchungen (entsprechend den U-Untersuchungen). Schwangere erhalten zudem einen Mutterpass und werden an eine gynäkologische Praxis vermittelt.

Die im Rahmen von MEDEUS erfassten Daten sollen für die mögliche Weiterbehandlung nach dem Umzug des Asylbewerbers oder der Asylbewerberin in eine Kommune der dortigen Verwaltung zur Verfügung stehen.

Derzeit laufen die Anstrengungen zur Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende in den Bundesländern. Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die Einführung einer solchen Karte zu erleichtern. Damit können wir eine langjährige grüne Forderung nach diskriminierungsfreiem Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems für AsylbewerberInnen endlich aufgreifen.