In der Vergangenheit erfolgte die Erstaufnahme von Flüchtlingen zunächst in die zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes in Trier und Ingelheim. Dort wurden auch alle Erstuntersuchungen von den beiden zuständigen Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen Trier-Saarburg und Mainz Bingen durchgeführt. Durch die stark zunehmende Anzahl an Flüchtlingen musste immer häufiger auch eine Aufnahme der Flüchtlinge direkt in Außenstellen oder Notunterkünfte erfolgen, um den Menschen schnellstmöglich eine Unterkunft bieten zu können. Die Erstuntersuchungen werden seither entsprechend der bereits seit Jahren bestehenden Verwaltungsvorschrift von den Gesundheitsämtern wahrgenommen, die für die jeweilige (neue) Einrichtung örtlich zuständig sind. Dadurch sind die Untersuchungskapazitäten im erforderlichen Maß vorhanden. Die schnelle Erstuntersuchung nach Ankunft ist damit sichergestellt.