8. Gibt es neben der Möglichkeit auf Asyl spezielle Aufnahme-Programme für Flüchtlinge?

Die Bundesrepublik nimmt über das dauerhafte Resettlement-Programm der
Vereinten Nationen bis zu 500 Flüchtlinge jährlich auf. In dieses Programm wird
aufgenommen, wer nach einer ersten Flucht aus seinem Heimatland nun sein erstes
Zufluchtsland aufgrund einer aktuellen Krisen- oder Kriegssituation wieder verlassen
muss. Resettlement-Flüchtlinge bekommen nach ihrer Einreise in Deutschland eine
Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis. Sie erhalten, wenn nötig, Leistungen
nach Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII und sie können an einem Integrationskurs
teilnehmen.

Für syrische Flüchtlinge hat die Bundesregierung außerdem drei Bundeskontingente
mit insgesamt 20.000 Plätzen aufgelegt. Auch diese Flüchtlinge erhalten eine
Aufenthaltserlaubnis, eine Arbeitserlaubnis und gegebenenfalls Leistungen nach den
genannten SGB.

Syrische Flüchtlinge konnten außerdem auch über die Landesaufnahmeanordnung
einreisen. Voraussetzung hierfür war, dass bereits hier lebende Angehörige sich
verpflichteten, ihnen eine Unterkunft zu bieten und für ihren Lebensunterhalt sowie
die Krankenversicherung aufzukommen. Die Flüchtlinge erhalten zu ihrem
vorübergehenden Schutz zunächst eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis.