Bislang sind keine außergewöhnlichen Erkrankungen bekannt. Asylsuchende leiden
primär unter den gleichen Infektionskrankheiten wie die ansässige Bevölkerung.
Auch für die medizinische Betreuung der Flüchtlinge gelten die Vorschriften des
Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Weiterleitung wichtiger Informationen ist über das
bewährte infektionsepidemiologische Meldewesen sichergestellt. Das Robert Koch Institut
beobachtet die Lage und veröffentlicht regelmäßig Berichte über
meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in Deutschland.