Mit Klärschlamm Energie gewinnen

Nitratbelastung im Grundwasser, Bodenbeeinträchtigung durch Überdüngung und Geruchsbelästigung durch großflächig verteilte Gülle sind in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten allzu oft auftretende und bekannte ökologische Missstände. Dem soll die neue auf Bundesebene erlassene Düngeverordnung entgegenwirken. Zur Begrenzung von Schadstoffeinträgen in Böden und Grundwasser hat die Bundesregierung in diesem Sommer auch die Klärschlammverordnung novelliert. Dort wird die dringend notwendige Begrenzung der Ausbringung sowie nachhaltige Entsorgung von anfallendem Klärschlamm neu geregelt.

Erwin Manz, Abteilungsleiter für Wasserwirtschaft im Umweltministerium, stellte den Teilnehmenden vor, wie sich Rheinland-Pfalz auf die geänderten Rahmenbedingungen vorbereitet hat. Außer ökologischen Verbesserungen und insbesondere einem Energie gewinnenden Nutzen sollen durch die Novelle die betroffenen Kommunen finanziell nicht überbelastet werden.

Die neue Klärschlammverordnung nennt verbindliche Fristen, innerhalb der die Regeln umgesetzt werden müssen. In Rheinland-Pfalz soll Klärschlamm zukünftig als sicherer Rohstoff zur Energiegewinnung sowie Phosphatrückgewinnung genutzt und weiterverwendet werden. Gleichzeitig sollen weniger Schadstoffe auf Äckern landen. Schon ab 2018 wird der Einsatz von Klärschlamm als Dünger auf Feldern verringert werden.

Nach der Bundesklärschlammverordnung dürfen innerhalb der nächsten zwölf Jahre Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnern ihren Klärschlamm nicht mehr auf den Boden bringen. Nach 15 Jahren soll dies auch für Kläranlagen für mehr als 50.000 Einwohner gelten. Das betrifft die 22 größten der insgesamt 670 rheinland-pfälzischen Kläranlagen. In diesen fällt 40 Prozent des kommunalen Klärschlamms an.

Hinzu kommen weitere Einschränkungen der Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft durch schärfere oder zusätzliche Grenzwerte, die bereits geltenden Vorgaben des Düngerechtes und auch durch Akzeptanzprobleme. Mittelfristig wird nur die Ausbringung von kleineren Klärschlammmengen mit besonders hoher Qualität und geringem Schadstoffanteil in die Landwirtschaft möglich bleiben.

Als Grundlage für die weitere Verwertung des Klärschlamms ist es sinnvoll, ihn zunächst in Faultürmen zu vergären. Das anfallende Klärgas kann durch Verstromung direkt in der Anlage verbraucht oder aber gespeichert werden, um bei Bedarf schwankenden Strom aus Wind und Sonne auszugleichen. Die Verfahrensweise macht auch in Kombination mit einer thermischen Verwertung des Klärschlamms Sinn, denn für diesen Prozess bleibt genügend Biomasse im Klärschlamm enthalten. Von Vorteil ist zudem die Verbesserung der Entwässerbarkeit des Klärschlamms durch die Vergärung. Bei dem Themen Klärschlammentwässerung und Klärschlammvergärung sind viele rheinland-pfälzische Kommunen mit finanzieller und fachlicher Begleitung des Landes bereits gut aufgestellt bzw. auf einem guten Weg. Bereits heute werden in Rheinland-Pfalz im Jahr 48.000 MWh Strom aus Klärgas erzeugt. Mittelfristiger Zielwert sind 70.000 MWh Strom im Jahr.

In der Kooperation „Regionale Klärschlamm-Strategien“ haben sich regionale Initiativen gebildet und gemeinsam Maßnahmen zur Umsetzung der Neuausrichtung entwickelt. Gerade Kommunen in ländlichen und landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten können wichtige Synergien besser nutzen und Partner etwa bei der Entwässerung des Klärschlamms finden. Durch eine lokal höhere Effizienz werden zukünftig lange Transportwege vermieden.

Als natürlicher und nachhaltiger Rohstoff trägt der Einsatz von Klärschlamm vor Ort in den Kommunen zur dezentralen und bürg*erinnennahen Energieerzeugung bei. Das Land unterstützt Kommunen und Städte dabei den Klärschlamm energetisch (über Biogas) und als Rohstoffbasis (Phosphorrückgewinnung) zu verwerten. Begrenzte Ressourcen werden geschont, die Energieeffizienz erhöht und die Gebühren für betroffene Kommunen stabil gehalten.