Mit nachhaltigen Regelungen in der Bauleitplanung lassen sich Kommunen und ihr Umfeld ökologisch und sozial entwickeln.
Ende April befassten wir uns erstmals in einem Webinar mit nachhaltiger Bauleitplanung. Referent Andreas Hartenfels, MdL sowie Stadt- und Landschaftsplaner stellte dazu Kriterien und Ideen vor. Die Bauleitplanung, wie beispielsweise die Ausweisung von Wohn- oder Gewerbegebieten, ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Ortsgemeinden, Stadt- und Verbandsgemeinderäte sowie die Verwaltungen tragen daher eine besondere Verantwortung, um die bundesweiten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Die tägliche bundesweite Flächeninanspruchnahme, auch als Flächenfraß bekannt, soll bis 2030 auf 30 ha reduziert werden. Dies gelingt nur bei einer konsequente Innen- vor Außenentwicklung als zentraler Planungsansatz.
Deshalb sollten schon bei jedem Flächennutzungsplanung Innenentwicklungspotentiale, Baulücken sowie Leerstände mitberücksichtigt werden bevor im Außenbereich auf der grünen Wiese weiter der Flächenverbrauch vorangetrieben wird. Hilfestellung gibt hier das Instrument des Raum+Monitor zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung des Innenministeriums. Ebenfalls empfohlen ist der Kostenfolgerechner für Neubaugebiete, der die zu erwartenden Einnahmen für die Kommune den zu erwartenden Ausgaben gegenüberstellt. Und natürlich: bei jeder Planung sind Klimaschutzaspekte und Klimaanpassungen für 15-20 Jahre mit zu bedenken.
Weitere Kriterien sind u.a. intensive Öffentlichkeitsarbeit, flächensparende Erschließungsformen, die siedlungsverträgliche Mobilitätssteuerung mit Immissions- und Lärmschutz sowie die Anbindung an ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten und Kultur. Auch Baukultur und regionale Identität sind von Bedeutung zur Weiterentwicklung regionaltypischer Architektur.
Wohnen, heizen und kühlen in immer wärmer werdenden Sommern durch Klimaanlagen und Ventilatoren machen einen großen Teil des individuellen
CO2 Verbrauchs aus. Klug geplant lässt sich oft dringend benötigter Wohnraum aber energetisch effizient entwickeln. Bei Neubaugebieten sollte beispielsweise die Blockbebauung als Vorbild dienen. Je kompakter die Bebauung, desto geringer und günstiger ist der Heizaufwand im Winter. Idealerweise wird im Bebauungsplan eine straßenorientierte Bebauung festgelegt. Versiegelnde Zufahrtswege zu Garagen und Einfahrten fallen dadurch kurz aus, gleichzeitig haben Bewohner*innen größere Garten- oder Hinterhofflächen zur Erholung im rückwärtigen Bereich. Verdunstungsleistendes Großgrün vor den Häusern verhindert ein zu starkes Aufheizen der Wohnflächen im Sommer und ist unverzichtbar für ein erträgliches Mikroklima vor dem Hintergrund des Klimawandels. Zusätzliche Dach- und Fassadenbegrünungen verstärken diese Effekte für die Einwohner*innen der Kommunen und leisten nebenbei einen guten Beitrag zur Artenvielfalt. Durch eine weitsichtige Planung können in Neubaugebieten Solaranlagen bei angepasster Gebäudeausrichtung, Begrünungen und eine kluge Regenwasserbewirtschaftung mitgeplant und von den Bauträgern eingefordert werden. Zum sozialen Miteinander sollte für jedes Quartier ein eigener Spielplatz mitbedacht sein.
Durch die Beachtung dieser Nachhaltigkeitskriterien in der Planungsphase lassen sich lebenswerte und zukunftsorientierte Quartiere für eine klimafreundliche Kommune schaffen.