In vielen Kommunen müssen Geflüchtete, die nach einem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes einer Kommune zugewiesen werden, für jeden Arztbesuch zunächst einen Behandlungsschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Mitarbeiter*innen der kommunalen Ämter entscheiden dann über die Notwendigkeit von Behandlungen. Damit sind sie oft fachlich überfordert und müssen ggf. amtsärztliche Expertise anfordern. Dieses Verfahren erschwert unnötig den allgemeinen Zugang Geflüchteter zu Leistungen der Gesundheitsversorgung.
Die Gesundheitskarte erleichtert die medizinische Versorgung für Flüchtlinge
Mit der elektronischen Gesundheitskarte können Asylsuchende direkt in eine Praxis gehen und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dadurch wird der Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung erleichtert und Stigmatisierungen vermieden. Ob die Gesundheitskarte eingeführt wird oder nicht, entscheiden die jeweiligen Kommunen auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte.
Umfassende Informationen zum Thema (externer Link auf das Infoportal der Medibüros/Medinetze) stellt die bundesweite Kampagne Gesundheit für Geflüchtete (externer Link auf das Infoportal der Medibüros/Medinetze) zur Verfügung. Dort findet Ihr unter Anderem Infos zum aktuellen bundesweiten Stand der Einführung der Gesundheitskarte, zu Vor- und Nachteilen der Einführung sowie zu den Auswirkungen auf die Kosten der Gesundheitsversorgung.
Bereits seit Anfang Februar 2016 liegt für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte eine Rahmenvereinbarung des Landes mit den gesetzlichen Krankenkassen (externer Link auf Pdf-Datei auf der Homepage des Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie) vor. Das Land stellt Kommunen, die der Rahmenvereinbarung beitreten wollen, eine Handlungsanleitung (externer Link auf Pdf-Datei auf der Homepage des Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie) zur Verfügung. Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Gesundheitskarte für Geflüchtete eingeführt werden soll, müssen nun nicht mehr mit einer Krankenkasse eine Vereinbarung über die Ausgabe der Karten und die Abrechnung der Leistungen abschließen. Es genügt, der bestehenden Rahmenvereinbarung beizutreten. Dennoch sind die Vorbehalte in den Kommunalverwaltungen enorm.
GRÜNE sind auf kommunaler Ebene die treibende Kraft
Trier, Mainz und Speyer: In den kreisfreien Städten des Landes sind GRÜNE die treibende Kraft, wenn es darum geht, für die Gesundheitsversorgung geflüchteter Menschen die Einführung elektronischer Gesundheitskarten zu etablieren. Im Folgenden findet Ihr Stadtratsanträge aus den genannten Städten, die von den dortigen grünen Ratsfraktionen – auch gemeinsam mit anderen politischen Kräften – auf den Weg gebracht wurden:
- Stadtrat Trier, Vorlage 395/2015, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und andere:
„Gesundheitskarte für Flüchtlinge!“ (Pdf-Datei zum Download, 235 kb) - Stadtrat Mainz, Vorlage 1684/2016, Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN und andere:
„Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge“ (Pdf-Datei zum Download, 193 kb) - Stadtrat Speyer, Vorlage 2084/2016, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
„Prüfauftrag zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Speyer“ (Pdf-Datei zum Download, 129 kb)
In Speyer konnte die grüne Ratsfraktion eine Prüfung durch die Stadtverwaltung und eine weitere Befassung des Themas in den zuständigen Ausschüssen erreichen.
In Mainz hat der Stadtrat die Verwaltung mit einem Grundsatzbeschluss (siehe Antrag oben) beauftragt, die Einführung der Gesundheitskarte in die Wege zu leiten.
Die kreisfreie Stadt Trier ist mittlerweile auf der Grundlage eines entsprechenden Ratsbeschlusses (siehe Antrag oben) als erste rheinland-pfälzische Gemeinde der Rahmenvereinbarung beigetreten. Das heißt umgekehrt: Die übrigen der insgesamt 36 rheinland-pfälzischen Kreise und kreisfreien Städte sind noch nicht so weit. Es ist eine spannende Aufgabe für grüne Rats- und Kreistagsfraktionen, das zu ändern und weitere Kommunen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete zu bewegen.