11. Werden die Flüchtlinge gegen die „Wintergrippe“ Influenza geimpft?

Die Gesundheitsabteilungen der Länder haben sich mit dem Robert Koch-Institut
(RKI) zur Frage der Grippeschutzimpfung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für
Flüchtlinge abgestimmt. Inzwischen sind die Empfehlungen des RKI im
Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht worden und nach Abstimmung innerhalb
der Landesregierung wird das bestehende Impfangebot auf die Influenzaimpfung
ausgedehnt werden. Dies gilt für besonders vulnerable Gruppen gemäß den
Empfehlungen der Ständige Impfkommission (STIKO) wie Menschen über 60
Jahren, Schwangere und chronisch Kranke. Die Influenzaimpfung soll im Rahmen
der Impfsprechstunden, die sukzessive an allen Standorten etabliert werden,
angeboten werden.

Die Koordination der Impfsprechstunden wird teilweise durch Gesundheitsämter,
teilweise durch Ärztinnen und Ärzte vor Ort wahrgenommen. Die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion stellt sowohl die in den Einrichtungen etablierten
„Hausärztlichen Sprechstunden“ als auch das Impfangebot sicher und wird dabei von
der Gesundheitsabteilung des Gesundheitsministeriums unterstützt. In einigen
Erstaufnahmeeinrichtungen laufen die Impfsprechstunden bereits, in den übrigen
sollen sie in Kürze anlaufen. Dazu wurden bereits Impfstoffe beschafft. Die InfluenzaImpfungen sollen ebenfalls so bald wie möglich mit angeboten werden. Die STIKO empfiehlt diese Impfung jährlich im Herbst bis Dezember durchzuführen. Die
Influenza-Impfungen können unverzüglich nach Erhalt der Impfstoffe beginnen.