Die Gesundheitsabteilungen der Länder haben sich mit dem Robert Koch-Institut zur Frage der Grippeschutzimpfung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge abgestimmt. Gestern sind die Empfehlungen vom RKI im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht worden und nach Abstimmung mit dem für die medizinische Versorgung zuständigen Integrationsministerium wird das bestehende Impfangebot auf die Influenzaimpfung ausgedehnt werden. Dies gilt für besonders vulnerable Gruppen gemäß den STIKO Empfehlungen wie Menschen über 60 Jahren, Schwangere und chronisch Kranke. Die Influenzaimpfung soll im Rahmen der Impfsprechstunden, die sukzessive an allen Standorten etabliert werden, angeboten werden. Die Koordination der Impfsprechstunden wird teilweise durch Gesundheitsämter, teilweise durch Ärztinnen und Ärzte vor Ort wahrgenommen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion stellt sowohl die in den Einrichtungen etablierten „Hausärztlichen Sprechstunden“ als auch das Impfangebot sicher und wird dabei von der Gesundheitsabteilung des MSAGD unterstützt. In einigen Erstaufnahmeeinrichtungen laufen die Impfsprechstunden bereits, in den übrigen sollen sie in Kürze anlaufen. Dazu wurden bereits Impfstoffe beschafft. Die Influenzaimpfungen sollen ebenfalls so bald wie möglich mit angeboten werden. Die STIKO empfiehlt diese Impfung jährlich im Herbst bis Dezember durchzuführen. Die Kosten der Influenza-Impfung lassen sich derzeit noch nicht beziffern. Sie sind abhängig von der konkreten Nachfrage sowie den Material- und Personalkosten. Die Influenza-Impfungen können unverzüglich nach Erhalt der Impfstoffe beginnen.