12. Was geschieht mit den Asylsuchenden in der AfA?

Die Asylbegehrenden unterziehen sich zunächst der verpflichtenden medizinischen
Untersuchung durch das Gesundheitsamt, wo sie vor allem auf ansteckende
Krankheiten untersucht werden. Sollte ein positiver Befund vorliegen, werden die
Patientinnen und Patienten umgehend ärztlich versorgt – bei Bedarf geschieht dies
stationär in einem Krankenhaus. Die AfA bietet außerdem im Rahmen des
Programms MEDEUS eine freiwillige weitergehende Untersuchung an, die
Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder beinhaltet, zudem wird
dabei eine Krankenakte angelegt.

Ab sofort ist es möglich, die in der Aufnahmeeinrichtung angelegten und geführten
Gesundheitsakten auf elektronischen Weg weiterzuleiten. So können die
medizinischen Daten der Asylbewerber den Gesundheitsämtern in einem
verschlüsselten Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Die gesetzlichen
Anforderungen zur Gewährleistungen des Datenschutzes für dieses Verfahren
wurden geprüft und werden erfüllt.

In der AfA selbst steht eine Krankenstation mit medizinischem Fachpersonal und der
ärztlichen Sprechstunde zur Verfügung. Der Sozialdienst kümmert sich um die
soziale Betreuung. Darüber hinaus bieten die freien Träger eine unabhängige Sozialund
Verfahrensberatung an.

Derzeit betreibt das BAMF an den AfAs in Trier und Ingelheim jeweils eine
Außenstelle. Weitere Außenstellen sind in Hermeskeil, Kusel und Diez geplant.
Dort können die Asylsuchenden ihren Asylantrag stellen. AfA und BAMF stellen
sicher, dass jeder Flüchtling rechtzeitig zur Antragsstellung kommt.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden zudem Sprachkurse angeboten sowie
Informationsmaterial, das bei der Orientierung in Deutschland hilft und über hiesige
Gepflogenheiten aufklärt.

Für Kinder stehen in den AfAs Spielstuben zur Verfügung. Im Angebot ist außerdem
Unterricht, der sich in erster Linie auf das Erlernen der deutschen Sprache
konzentriert.