13. Was passiert, wenn ein Antrag auf Asyl abgelehnt wird?

Asylsuchende, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, müssen die Bundesrepublik
prinzipiell verlassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Klage gegen die Ablehnung
zu erheben. Daneben kann es auch Gründe dafür geben, die auch bei einem
abgelehnten Asylgesuch gegen eine Rückführung ins Heimatland sprechen, etwa
wenn der Gesundheitszustand der betreffenden Person dies nicht zulässt oder die
Lage im Heimatland eine Rückkehr unmöglich macht. Personen erhalten dann meist
eine sogenannte Duldung. Sie haben dadurch keinen richtigen Aufenthaltstitel, halten
sich aber legal in Deutschland auf.

Ist ein Verbleib in Deutschland durch ausländerrechtliche Entscheidungen definitiv
nicht möglich, muss die betreffende Person die Bundesrepublik verlassen. Die
rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich einer humanitären Flüchtlingspolitik
verpflichtet, dies kommt auch beim Thema Rückführungen zum Ausdruck: Die
freiwillige Ausreise hat immer Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung, also der
Abschiebung. Dies schreibt auch die EU-Rückführungsrichtlinie um. Die
Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz sind durch das Integrationsministerium dafür
sensibilisiert worden. Im Sinne der Humanität ist eine freiwillige Ausreise immer die
bessere Lösung. Darüber hinaus sind freiwillige Ausreisen für die Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler günstiger als Abschiebungen. Wenn es unvermeidbar ist, kommt
es allerdings auch in Rheinland-Pfalz zu Abschiebungen. Durch das Engagement der
Landesregierung für die freiwillige Rückkehr ist die Zahl der Abschiebungen in den
letzten Jahren jedoch gesunken, während die Zahl der freiwilligen Ausreisen ganz
erheblich gestiegen ist. Die Landesregierung fördert die freiwilligen Ausreisen durch
die „Landesinitiative Rückkehr“ mit rund 1,4 Millionen Euro jährlich. Im Wesentlichen
gehen die Gelder an die kommunalen Ausländerbehörden. Es ist geplant, diese
Mittel um eine weitere Million Euro aufzustocken, damit die Ausländerbehörden der
Kommunen in Rheinland-Pfalz noch mehr Menschen aktiv beraten, auf die negativen
Folgen einer Abschiebung hinweisen und von einer freiwillige Ausreise überzeugen
können.

Dieser Weg hat sich in den vergangenen Jahren als sehr erfolgreich erwiesen. Im
Jahr 2015 z. B. reisten 6004 Personen aus. Die Zahl der Abschiebungen betrug
dagegen nur 573. Das bedeutet auf eine abgeschobene Person kommen zehn
Menschen, die freiwillig ausreisen.

Aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen verstärkt das Integrationsministerium die
Ausländerbehörden an den Orten der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes
personell aus eigenen Landesmitteln.

Es ist auch möglich einen Härtefallantrag zu stellen. Für diese sind viele Unterlagen
nötig, die sie der Checkliste entnehmen können.