Das bedeutet, dass als Resultat der beschriebenen Regelungen keine Praxis ihre Sprechstunden reduziert und kein Krankenhaus weniger Patienten wegen des Zuwachses von Flüchtlingen aufnimmt. Ärztinnen und Ärzte, die neben ihrem sonstigen Versorgungsauftrag Flüchtlinge behandeln, haben auch keine Honorareinbußen zu befürchten. Deren Vergütung läuft außerhalb der ärztlichen Budgets. Zudem hat die Gesetzliche Krankenversicherung keine Mehrkosten zu erwarten, weil sämtliche Kosten für die medizinische Versorgung von den zuständigen Stellen (Land, Kreise und kreisfreie Städte) getragen werden. Das gilt auch für den Fall, dass eine Krankenkasse eine eGK für Flüchtlinge zur Verfügung stellt. Das heißt, auf die GKV-Versicherten kommen wegen der Flüchtlinge keine Beitragssteigerungen zu.