Die Landesregierung legt in Ihren vertraglichen Vereinbarungen mit der Ärzteschaft zur medizinischen Versorgung der Asylsuchenden Wert darauf, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung in gewohnter Quantität und Qualität 27 aufrechterhalten wird. D. h. die in den AfAs erbrachten Sprechstunden und Behandlungsleistungen werden zusätzlich erbracht. Sie erfolgen außerhalb des Budgets der Ärzte und werden entsprechend extra vergütet.
Das Resultat der beschriebenen Regelungen ist, dass keine Praxis ihre Sprechstunden reduziert und kein Krankenhaus weniger Patienten wegen des Zuwachses von Flüchtlingen aufnimmt. Ärztinnen und Ärzte, die neben ihrem sonstigen Versorgungsauftrag Flüchtlinge behandeln, haben auch keine Honorareinbußen zu befürchten. Deren Vergütung läuft außerhalb der ärztlichen Budgets. Zudem hat die Gesetzliche Krankenversicherung keine Mehrkosten zu erwarten, weil sämtliche Kosten für die medizinische Versorgung von den zuständigen Stellen (Land, Kreise und kreisfreie Städte) getragen werden. Das gilt auch für den Fall, dass eine Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge zur Verfügung stellt. Das heißt, auf die GKV-Versicherten kommen wegen der Flüchtlinge keine Beitragssteigerungen zu.