3. Wie verläuft der Weg eines Flüchtlings von der Einreise ins Bundesgebiet bis zur Unterbringung in der Kommune?

Reisen Asylsuchende in die Bundesrepublik Deutschland ein, werden sie zunächst in
der räumlich nächstliegenden Aufnahmeeinrichtung erstversorgt. In diese
Einrichtungen werden sie von den Ausländerbehörden, der Grenzpolizei, der Polizei
und sonstigen Behörden geschickt. Die Schutzsuchenden sind angehalten, diesen
Aufforderungen zu folgen, damit ihnen im weiteren Verfahren keine Nachteile
entstehen.

Diese Aufnahmeeinrichtungen werden von den Ländern betrieben. Angestrebt wird
daher eine angemessene Verteilung der Schutzsuchenden auf alle Bundesländer.
Diese Verteilung erfolgt mit Hilfe des Systems „EASY“ (Erstverteilung von
Asylbegehrenden) nach dem Königsteiner Schlüssel. Sofern sich die Asylsuchenden
nicht bereits in der für sie jeweils vorgesehenen Einrichtung befinden, werden sie zu
derjenigen geschickt, der sie zugeteilt wurden. Für Rheinland-Pfalz bedeutet dies,
dass dem Land 4,8% der Schutzsuchenden zugewiesen werden. Eigenständige
Aufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz gibt es derzeit in Trier, Ingelheim,
Hermeskeil und in Kürze auch in Kusel. Daneben gibt es viele Außenstellen, die aber
jeweils einer eigenständigen Aufnahmeeinrichtung zugeordnet sind.

In den vergangenen Monaten erfolgte wegen der großen Anzahl von Flüchtlingen
häufig bereits eine Verteilung der Flüchtlinge auf die Länder, ohne dass ihre Daten
bei der Einreise nach Deutschland erfasst oder ihre Identität durch
erkennungsdienstliche Maßnahmen (§ 16 Abs. 1 AsylG) gesichert wurde.

Daher werden die Daten erfasst, wenn die Asylsuchenden die
Erstaufnahmeeinrichtung in Rheinland-Pfalz erreichen. Das Personal in den
Erstaufnahmestellen im Land wurde verstärkt, so dass die Daten der
Schutzsuchenden unmittelbar nach der Ankunft aufgenommen werden und die
Mitteilung an die zuständigen Einwohnermeldeämter zur melderechtlichen Erfassung
erfolgt. Nach dieser Erfassung erhalten die Asylsuchenden eine sog. Bescheinigung
über die Meldung als Asylsuchender (BüMA). Außerdem erhalten sie einen
Hausausweis, auf dem verschiedene Informationen (z. B. Zimmernummer, Bezug
des Hygienepakets, Essensausgabe usw.) vermerkt werden.

Bei der Außenstelle des BAMF, die der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtung
zugeordnet ist, können sie ihren Asylantrag stellen. Der Termin zur Antragstellung
wird ihnen von der Aufnahmeeinrichtung mitgeteilt.

Ein detailliertes Schaubild mit allen beteiligten Institutionen finden Sie hier zum
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