4. Wie sieht es mit Ausbildung und Praktika für Asylsuchende und Flüchtlinge aus?

Asylsuchende und Flüchtlinge können eine betriebliche Ausbildung beginnen, ohne
dass dafür die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist. Im Vorfeld
einer Ausbildung kommt unter Umständen auch eine durch die Bundesagentur für
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Arbeit geförderte Qualifizierungsmaßnahme in Betracht. Auch ein
Berufsorientierungspraktikum ist möglich. Künftig sollen Asylbewerber und geduldete
Flüchtlinge, die Chancen auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben,
nicht mehr die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigen, um ein berufsund
ausbildungsvorbereitendes Praktikum zu absolvieren. Die sogenannte
Vorrangprüfung, mit der geprüft wurde, ob niemand aus Deutschland oder der EU für
das Praktikum in Frage kommt, soll somit entfallen. Hier in diesem Merkblatt der
Bundesagentur für Arbeit finden Sie ausführliche Informationen zu dem Thema.

Eine Beschleunigung des Integrationsprozesses gelingt vor allem, wenn die
Verfahren für den Zugang junger Flüchtlinge in eine Ausbildung strukturiert,
koordiniert und standardisiert werden. Unter dem Titel „Integration in Ausbildung
Chancengarantie für junge Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz“ hat die Landesregierung
unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums gemeinsam mit den Industrieund
Handelskammern, den Handwerkskammern und der Bundesagentur für Arbeit
(BA)/Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland den Prozess der Integration von
jungen Flüchtlingen in Ausbildung strukturiert und die spezifischen Projektvorhaben
sowie Förderinstrumente aufeinander abgestimmt und beschrieben.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat sich im Bundesrat dafür eingesetzt, dass
Flüchtlinge in Ausbildung einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten sollen, der sie
während der Dauer der Ausbildung vor Abschiebung schützt. Der Bundesrat hatte
dem Vorschlag zugestimmt, die Bundesregierung ist dem allerdings nicht gefolgt und
hat eine solche Regelung abgelehnt.

Sobald Flüchtlinge einen Ausbildungsvertrag haben, werden sie im Sinne der
Integration regulär in die jeweilige Berufsschulklasse aufgenommen. Für
Jugendliche, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen, denen es
jedoch an ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen jedoch fehlt, können Stützund
Fördermaßnahmen in Form von zusätzlich zwei Wochenstunden angeboten
werden. Darüber hinaus ist innerhalb des Berufsschulunterrichts eine zusätzliche
Sprachförderung z. B. im Rahmen des Wahlpflichtfachunterrichts möglich.

Mit dem Projekt „Flüchtlingsnetzwerker“ hat das Ministerium für Wirtschaft,
Klimaschutz, Energie und Landesplanung gemeinsam mit den Handwerkskammern
Rheinland-Pfalz und der Bundesagentur für Arbeit das Programm „Coach für
betriebliche Ausbildung“ um ein Angebot für Flüchtlinge erweitert. Insgesamt vier
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handwerkskammern werden ab August 2015
ausbildungsinteressierte Flüchtlinge und Asylbewerber auf dem Weg in eine
Hospitation oder in ein duales Ausbildungsverhältnis im Handwerk begleiten.

Die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHK) haben einen
Leitfaden „Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung bringen“ veröffentlicht, der u.
a. die Fragen „Wann darf ein Flüchtling eine Ausbildung absolvieren?“ oder „Und wie
steht es mit der Sozialversicherungspflicht“ beantwortet.

Wenn junge Flüchtlinge eine Ausbildung in Deutschland machen, können sie BAfög
oder andere Hilfen bekommen. Bisher war dies erst nach vier Jahren möglich. Ab
dem 1. Januar 2016 sollen geduldete Flüchtlinge jedoch bereits nach 15 Monaten
BAfög beantragen können.

Bei der Bezahlung von Praktika durch Flüchtlinge greift das
Asylbewerberleistungsgesetz. Die entsprechende Passage zu Einkommen und
Vermögen finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.