Alle Personen werden auf einer Liste erfasst und beim Gesundheitsamt zur Untersuchung angemeldet. Nach der Untersuchung wird schriftlich festgehalten, wer die Untersuchung absolviert hat. Eine Rückmeldung über die Befunde geht an den medizinischen Dienst der AfAs. Dort werden nach Feststellung von Befunden weitere Untersuchungen veranlasst.