5. Wie wird in der Erstaufnahme sichergestellt, dass der neue angekommene Flüchtling zur verpflichtenden Arztuntersuchung geht?

Alle ankommenden Personen werden erfasst und beim Gesundheitsamt zur
Untersuchung angemeldet. Die Untersuchung findet in der ersten Woche statt. Nach
der Untersuchung wird schriftlich festgehalten, wer die Untersuchung absolviert hat.
Eine Rückmeldung über die Befunde geht an den medizinischen Dienst der AfAs.

Dort werden nach Feststellung von Befunden weitere Untersuchungen veranlasst.