7. Welche wesentlichen Veränderungen haben sich durch die Gesetzesänderungen im Herbst 2015 ergeben?

Das Gesetzespaket enthält wichtige Maßnahmen, die Länder und Kommunen
dringend benötigen, um angesichts der großen nationalen Herausforderung
Menschen, die aus Verfolgung und Not zu uns fliehen, menschenwürdig
unterzubringen. Erstmals beteiligt sich der Bund nun strukturell und dynamisch an
den Kosten für die Erstaufnahme. Diese Kostenbeteiligung des Bundes, die
Möglichkeit des Besuchs von Integrationskursen für einen Teil der
Asylbewerberinnen und -bewerber bereits während des laufenden Asylverfahrens
sowie die Modifikationen bei den Qualifizierungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt
verbessern die Chancen für die Integration. Darüber hinaus werden die Mittel für den
Wohnungsbau aufgestockt und die Voraussetzungen für die Einführung einer
Gesundheitskarte verbessert.

Keine Verbesserungen bringt das Paket hingegen bei der Dauer der Asylverfahren
und bei der Entlastung des BAMF. Damit bleibt das Schlüsselproblem – die lange
Bearbeitungszeit der Asylanträge – für die Länder und Kommunen bestehen. Auch
die gewünschte Umstellung der Leistungen für Flüchtlinge auf Sachleistungen wird
zu deutlich mehr Bürokratie sowie zusätzlichen Kosten führen und Kräfte binden, die
an anderen Stellen zur Bewältigung der Herausforderungen dringend gebraucht
werden. Auch die Verlängerung der Verweildauer in den Aufnahmeeinrichtungen
wird zu einer Verknappung der Kapazitäten führen, wenn nicht die Bearbeitungszeit
der Asylanträge deutlich verkürzt wird. Letztendlich ist die Einstufung weiterer
Staaten als sichere Herkunftsländer angesichts der aktuellen Situation wirkungslos,
da nur noch ein geringer Teil der Flüchtlinge aus derzeit noch aus diesen Staaten
nach Deutschland einreist. Daher ist die vereinbarte Überprüfung der Liste der
sicheren Herkunftsstaaten in zwei Jahren dringend geboten.