7. Wo wird die verpflichtende Untersuchung der Flüchtlinge durchgeführt?

Für die Durchführung der Erstuntersuchung sind die Gesundheitsämter zuständig,
Die medizinischen Erstuntersuchungen werden entsprechend der bereits seit Jahren
bestehenden Verwaltungsvorschrift von den Gesundheitsämtern wahrgenommen, in
deren räumlichen Zuständigkeitsbereich die jeweilige Aufnahmeeinrichtung liegt. Da
nicht alle Gesundheitsämter über die erforderlichen Röntgengeräte und die
entsprechenden Räumlichkeiten verfügen, werden in einigen Aufnahmeeinrichtungen
entsprechende Untersuchungsräume und medizinische Geräte vorgehalten. Dadurch
sind die Untersuchungskapazitäten im erforderlichen Maß vorhanden. Die zügige
Erstuntersuchung nach Ankunft ist damit sichergestellt.