Nein. Das grün geführte Umweltministerium wollte die Ermäßigungen nicht und hat sie abgeschafft. Die rechtliche Möglichkeit für die Ermäßigung wurde in Rheinland-Pfalz bereits 1990 von der CDU eingeführt. Die Landkreise – fast nur CDU-Landkreise – haben diese Möglichkeit genutzt. Die Landkreise haben dabei die Spielräume des Bundesrechts genutzt. Wir haben aber den Landkreisen immer wieder nahegelegt, diese Ermäßigungen nicht mehr zu gewähren. Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz haben wir 2015 die Ermäßigungen endgültig und rechtssicher für Rheinland-Pfalz abgeschafft. Die CDU hat das Gesetz übrigens im Landtag abgelehnt.