Beitragsordnung der Vereinigung

Beitragsordnung der GKomV RLP e. V.

beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 09.07.2022.

§ 1: Beitragspflicht

Die Mitglieder der GKomV RLP entrichten Beiträge, deren Höhe im Rahmen dieser
Beitragsordnung von einer Mitgliederversammlung festgelegt werden. Die Beiträge
sind im Voraus zu entrichten.

§ 2: Beitragserhebung

  1. Die Beitragserhebung erfolgt halbjährlich.
  1. Bei Ratsvertretungen ohne eigenes Fraktionskonto wird erwünscht, dass die
    Abbuchung von oder die Überweisung durch den zuständigen Grünen Orts- oder
    Kreisverband erfolgt.
  1. In Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag eines Mitgliedes eine
    Reduzierung des Beitrags beschließen.
  1. Die Geschäftsstelle erstellt auf Nachfrage eine Bescheinigung über die
    gezahlten Jahresbeträge.

§ 3: Beitragshöhe

  1. Die Höhe der Beiträge von Fraktionen und Mandatstragenden errechnen sich

A) aus einem Sockelbetrag, der von der Kommunalen Gebietskörperschaft abhängt
und

B) aus der Fraktionsgröße (Anzahl der Köpfe) gemäß folgender Tabelle

Kommunale Gebietskörperschaften A) Sockelbetrag B) plus pro Kopf
  [EUR/Monat] [EUR/Mandat]
1 Ortsgemeinden 6,00 0,50
2 Verbandsgemeinden 6,00 0,50
3 Verbandsfreie Städte 6,00 0,50
4 Große kreisangehörige Städte 31,50 0,50
5 Kreisfreie Städte 31,50 0,50
6 Große kreisfreie Städte 96,00 0,50
7 Kreistage der Landkreise 24,00 0,50
8 Bezirkstag Pfalz 96,00 0,50
9 Einzelmandate (ohne Fraktionsstatus) 6,00
  1. Besondere Mitglieder und Fördermitglieder zahlen einen Monatsbeitrag in
    Höhe von mindestens 9,00 EUR.
  1. Vereinigungen wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz zahlen einen
    Beitrag von mindesten monatlich 385,00 EUR.

§ 4: Beitragsanpassung

Die Höhe der Beiträge wird zu Beginn jeder Ratsperiode geprüft und
möglicherweise angepasst.

§ 5: Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.