Beitragsordnung der GKomV RLP e. V.
beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 09.07.2022.
§ 1: Beitragspflicht
Die Mitglieder der GKomV RLP entrichten Beiträge, deren Höhe im Rahmen dieser
Beitragsordnung von einer Mitgliederversammlung festgelegt werden. Die Beiträge
sind im Voraus zu entrichten.
§ 2: Beitragserhebung
- Die Beitragserhebung erfolgt halbjährlich.
- Bei Ratsvertretungen ohne eigenes Fraktionskonto wird erwünscht, dass die
Abbuchung von oder die Überweisung durch den zuständigen Grünen Orts- oder
Kreisverband erfolgt.
- In Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag eines Mitgliedes eine
Reduzierung des Beitrags beschließen.
- Die Geschäftsstelle erstellt auf Nachfrage eine Bescheinigung über die
gezahlten Jahresbeträge.
§ 3: Beitragshöhe
- Die Höhe der Beiträge von Fraktionen und Mandatstragenden errechnen sich
A) aus einem Sockelbetrag, der von der Kommunalen Gebietskörperschaft abhängt
und
B) aus der Fraktionsgröße (Anzahl der Köpfe) gemäß folgender Tabelle
Kommunale Gebietskörperschaften | A) Sockelbetrag | B) plus pro Kopf | |
[EUR/Monat] | [EUR/Mandat] | ||
1 | Ortsgemeinden | 6,00 | 0,50 |
2 | Verbandsgemeinden | 6,00 | 0,50 |
3 | Verbandsfreie Städte | 6,00 | 0,50 |
4 | Große kreisangehörige Städte | 31,50 | 0,50 |
5 | Kreisfreie Städte | 31,50 | 0,50 |
6 | Große kreisfreie Städte | 96,00 | 0,50 |
7 | Kreistage der Landkreise | 24,00 | 0,50 |
8 | Bezirkstag Pfalz | 96,00 | 0,50 |
9 | Einzelmandate (ohne Fraktionsstatus) | 6,00 |
- Besondere Mitglieder und Fördermitglieder zahlen einen Monatsbeitrag in
Höhe von mindestens 9,00 EUR.
- Vereinigungen wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz zahlen einen
Beitrag von mindesten monatlich 385,00 EUR.
§ 4: Beitragsanpassung
Die Höhe der Beiträge wird zu Beginn jeder Ratsperiode geprüft und
möglicherweise angepasst.
§ 5: Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.